Pressemitteilung: Sabrina Repp zur Kommunalabwasserrichtlinie: „Kommunen dürfen nicht auf Millionen-Kosten sitzen bleiben“
Straßburg, 18. Juni 2026
Das Europäische Parlament hat heute über die Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie abgestimmt. Sabrina Repp, SPD-Europaabgeordnete für Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, kritisiert, dass die Konservativen einschließlich CDU/CSU gemeinsam mit rechten Fraktionen die Herstellerverantwortung für Pharma- und Kosmetikunternehmen infrage stellen. Die EU-Kommunalabwasserrichtlinie ist seit Anfang 2025 in Kraft und sieht strengere Anforderungen an die Abwasserbehandlung und Maßnahmen gegen Mikroverunreinigungen vor. Dafür müssen bestimmte Kläranlagen künftig mit einer vierten Reinigungsstufe ausgebaut werden.
„Die zentrale Frage ist: Wer zahlt am Ende die Rechnung für unser sauberes Wasser? Für mich ist klar: Kommunen und Bürgerinnen und Bürger als Gebührenzahlende dürfen nicht auf Millionen-Kosten sitzen bleiben, weil die Hersteller nicht für die Verunreinigungen zahlen. Wer Produkte auf den Markt bringt, deren Rückstände später teuer aus dem Abwasser entfernt werden müssen, muss sich auch an den Kosten beteiligen“, erklärt Sabrina Repp.
„Sauberes Wasser ist Daseinsvorsorge. Der Schutz unserer Gewässer muss gerecht finanziert werden. Es darf nicht passieren, dass die Industrie entlastet wird und am Ende die Bürgerinnen und Bürger über höhere Gebühren zahlen.“ Besonders bitter sei, dass nun die Konservativen gemeinsam mit Rechtsaußen für eine Aussetzung der Umsetzung stimmen. "Damit schaffen sie Unsicherheit für Kommunen und riskieren, dass am Ende nicht die Verursacher, sondern die Menschen vor Ort zahlen."
Repp verweist auch auf Rückmeldungen aus ihrem Wahlkreis. Kommunale Abwasserentsorger hatten vor erheblichen Mehrkosten gewarnt, sollte die Herstellerverantwortung wieder aufgeweicht oder gestrichen werden.
„Viele Kommunen stehen ohnehin unter finanziellem Druck. Wer jetzt die Herstellerverantwortung relativiert, verschiebt die Kosten auf diejenigen, die sie am wenigsten beeinflussen können: die Kommunen und Gebührenzahlenden. Das ist nicht gerecht. Arzneimittel müssen verfügbar und bezahlbar bleiben. Aber das darf nicht gegen den Gewässerschutz und gegen kommunale Gebührenzahlende ausgespielt werden.“ schließt Repp.
Hintergrund:
Das Europäische Parlament hat heute über eine Entschließung zur Umsetzung der Richtlinie und möglichen Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung abgestimmt und die erweiterte Herstellerverantwortung abgeschwächt. In der 2024 beschlossenen EU-Richtlinie wurde das sogenannte Verursacherprinzip verankert. Pharma- und Kosmetikhersteller sollen mindestens 80 Prozent der zusätzlichen Kosten tragen. Mit der heutigen Parlamentsabstimmung drohen zusätzliche Belastungen für Stadtwerke, kommunale Haushalte und Bürgerinnen und Bürger.